Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung aller Waren und die Erbringung aller Dienst- und Planungsleistungen der openmindz GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung aller Waren und die Erbringung aller Dienst- und Planungsleistungen der openmindz GmbH.

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung aller Waren und die Erbringung aller Dienst- und Planungsleistungen der openmindz GmbH im Verhältnis zum Auftraggeber.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn in einem Angebot des Auftraggebers oder in sonstigen Schriftstücken auf solche Bezug genommen wird und die openmindz GmbH der Vereinbarung solcher Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

2. Vertragsabschluss

2.1 Soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, sind die Angebote der openmindz GmbH freibleibend und stellen nur Aufforderungen an den Auftraggeber dar, der openmindz GmbH verbindliche Vertragsangebote zu unterbreiten.

2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Ist die Leistung nicht oder nur teilweise verfügbar, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und die Gegenleistung zurückerstattet.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Sämtliche Lieferungen der openmindz GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der openmindz GmbH. Darüber hinaus behält sich die openmindz GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstandenen Forderungen („gegenwärtige Forderungen“) sowie aller weiteren vor der vollständigen Erfüllung der gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung entstehender Forderungen von der openmindz GmbH gegen den Auftraggeber vor.

3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware getrennt zu lagern und gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Einbruch und Feuer, angemessen zu versichern. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Ansprüche gegen die Versicherung an die openmindz GmbH ab.

3.3 Dem Auftraggeber ist widerruflich gestattet, die gelieferten Waren nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern:

3.3.1 Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. Die openmindz GmbH nimmt die Abtretung an. Ist dem Auftraggeber eine den voranstehenden Regelungen entsprechende Abtretung nicht möglich, erfolgt die Weiterveräußerung nicht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im Sinne dieser Vorschrift.

Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf der openmindz GmbH zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Die Befugnis der openmindz GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die openmindz GmbH verpflichtet sich jedoch, dem Drittschuldner die Forderungsabtretung nicht anzuzeigen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Bereits zuvor kann die openmindz GmbH jederzeit verlangen, dass der Auftraggeber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt macht, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt.

3.3.2 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung und Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

4. Rügeobligenheit

4.1 Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang vom Auftraggeber oder von dem vom Auftraggeber bestimmten Empfänger untersuchen zu lassen. Nach vorbehaltloser Übernahme der Ware durch den Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten Person ist jede nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen.

4.2 An der Ware erkennbare Mängel sind unverzüglich,  spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Ware zu rügen.

4.3 Andere als unter Ziffer 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 45 Kalendertage nach Eingang der Ware zu rügen.

4.4 Zur Fristwahrung der Rügeobliegenheiten nach Ziffer 4.2 und 4.3 genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

4.5 Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen.

4.6 Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder rechtzeitige Mängelanzeige nach dieser Ziffer 4, ist die Haftung der openmindz GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

5. Gewährleistung

5.1 Für rechtzeitig gerügte Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschränken, leistet die openmindz GmbH nach freier Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder durch Beseitigung des Mangels.

5.2 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche von Waren beträgt 12 Monate, soweit der openmindz GmbH kein Vorsatz zur Last fällt, und beginnt mit der Übergabe der Ware.

5.3 Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber der openmindz GmbH im Falle des Vorliegens eines Mangels sind auf das vorgenannte Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Im Falle des Fehlschlagens der gewählten Nacherfüllung hat der Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht auf Minderung (Herabsetzung der Vergütung) und Rücktritt vom Vertrag.

5.4 Abweichungen von Farbe, Maserung, Musterung, Form und Größe gegenüber einem Ausstellungsstück, Muster oder einem Bild bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.

5.5 Die openmindz GmbH ist berechtigt, 10% mehr oder weniger als vereinbart zu liefern.

5.6 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt die openmindz GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, ist die openmindz GmbH berechtigt die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen.

6. Termine

6.1 Angegebene Liefertermine sind, vorbehaltlich ausdrücklich verbindlicher Vereinbarung, als ungefähr zu verstehen.

6.2 Ausführungsfristen verlängern sich ohne weitere Vereinbarung angemessen in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder bei Eintritt sonstiger von der openmindz GmbH nicht zu vertretender Umstände.

6.3 Bedingungen für die Einhaltungen von Ausführungsfristen sind die fristgerechte Erfüllung der im Angebotsschreiben benannten Mitwirkungspflichten, insbesondere die Freigabe von Mustern.

6.4 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, ist die openmindz GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür wird eine pauschale Entschädigung von 1 % des Kaufpreises für die ersten drei Kalendertage und 0,3% für die darauffolgenden Kalendertage berechnet, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit Meldung der Versandbereitschaft bzw. – mangels Vereinbarung eines Versendungskaufs – nach geplanter und dem Auftraggeber mitgeteilter Anlieferung. Der Nachweis eines höheren Schadens und weiterer gesetzlicher Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der openmindz GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

7. Preis und Zahlung

7.1 Sofern sich aus unserem Angebot nicht anderweitig ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung.

7.2 Die openmindz GmbH ist berechtigt, alle Erhöhungen von Frachtkosten, Versandspesen, Versicherungsprämien etc., die nach Vertragsschluss eintreten, dem Auftraggeber weiterzubelasten. Gleiches gilt im Hinblick auf Zölle, Abgaben, Steuern etc., die den Preis direkt oder indirekt erhöhen. Ändern sich bis zur Abwicklung des Vertrages die für die openmindz GmbH geltenden Rohmaterialpreise, so behält sich die openmindz GmbH vor, die Preise entsprechend zu berichtigen, wenn die Lieferung später als zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll.

7.3 Die Zahlungsansprüche der openmindz GmbH sind, soweit nicht ausdrücklich in unserem Angebot anderweitig genannt, sofort fällig. Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug.

7.4 Soweit „Vorkasse“ vereinbart ist, wird die Zahlung acht Werktage nach Wirksamwerden des Vertrages fällig.

7.5 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Kaufpreisanspruch der openmindz GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist die openmindz GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann die openmindz GmbH den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

8. Urheber-, Schutz- und Nutzungsrechte / Geheimhaltung

8.1 Jede Partei ist verpflichtet, geheime oder vertrauliche Informationen sowie Materialien und Muster, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag offen gelegt werden, streng vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen und Materialien, die von einer Partei im Rahmen des Vertrages oder während der Vertragsanbahnung in mündlicher, schriftlicher, körperlicher, elektronischer oder sonstiger Form offengelegt werden und nicht öffentlich sowie geschützt sind, ein Betriebsgeheimnis darstellen oder aufgrund ihrer Natur vertraulich zu behandeln sind.

8.2 An Ideen, Planungen, Entwürfen und Zeichnungen („Unterlagen“) und Mustern hat die openmindz GmbH, soweit urheberrechtsfähig, uneingeschränktes Urheberrecht, gleichgültig ob diese im Vorfeld des Vertragsschlusses oder später übergeben wurden. Diese dürfen vom Auftraggeber nur zum vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden. Sämtliche dem Auftraggeber überlassene Unterlagen und Muster sowie hieran bestehende Patent-, Marken-, Urheberrechte oder andere Schutzrechte und sämtliches Know-how bleiben jederzeit Eigentum der openmindz GmbH und dürfen Dritten, ohne schriftliche Zustimmung der openmindz GmbH, nicht zugänglich gemacht werden. Kommt es nicht zur Angebotsannahme durch den Auftraggeber sind sämtliche Unterlagen und Muster nach Aufforderung unverzüglich an die openmindz GmbH zurückzugeben. Eine im Zusammenhang mit der Überlassung eines Musters vereinbarte Zahlung an die openmindz GmbH dient mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung nicht als Gegenleistung für eine Übereignung oder irgendwie geartete Übertragung von Schutz- oder Nutzungsrechten, sondern der Kompensation der hierdurch angefallenen Personal- und Planungskosten.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nicht.

8.3 Die Regelungen dieser Ziffer 8 gelten auch am Arbeitsergebnis eines vom Auftraggeber vorgelegten Plans, Idee, Grafik etc., aus welcher die openmindz GmbH ein Muster oder den späteren Liefergegenstand entwickelt.

8.4 Der Auftraggeber ist zur Nutzung und Verwertung der Lieferungen ausschließlich im Rahmen des vertraglichen Zweckes befugt. Die openmindz GmbH gewährt dem Auftraggeber ein kostenfreies und nicht-exklusives Recht zum ausschließlichen Zwecke der vertraglichen Nutzung und Verwertung der Lieferungen.

9. Gefahrentragung / Höhere Gewalt

9.1 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, wird die Ware auf Gefahr des Auftraggebers versandt. Folglich geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen, dies auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die openmindz GmbH bzw. deren Lieferanten noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung übernommen haben.

9.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Annahme infolge von Umständen, die der openmindz GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr mit dem Tag der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

9.3 Falls eine Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags durch ein Ereignis höherer Gewalt gehindert oder behindert wird, gerät sie dadurch nicht in Verzug. Die betroffene Partei hat die andere unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis über das Eintreten eines solchen Ereignisses hierüber schriftlich zu unterrichten.

9.4 Als „Höhere Gewalt“ gelten Ereignisse, welche mindestens eine der Parteien bzw. mindestens einen Erfüllungsgehilfen oder Unterlieferanten mindestens einer Partei betreffen, und die von keiner der Parteien zu vertreten sind und die auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt seitens der betroffenen Partei unvermeidlich sind; darunter fallen insbesondere Krieg und Bürgerkrieg, Aufruhr, bürgerliche Unruhen und terroristische Aktionen, Mobilmachung, Streik, Aussperrung, Sabotage, Embargo, Einfuhrbeschränkung, Schiffshavarie sowie Verzögerungen auf dem Schiffsweg, Naturkatastrophen, Brand, Sturm, Blitzschlag und Maßnahmen des Zolls, wie Beschlagnahmungen.

9.5 Die höhere Gewalt meldende Partei ist von der Erfüllung oder pünktlichen Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags so lange befreit, wie das maßgebliche Ereignis höherer Gewalt andauert und insoweit die Vertragserfüllung dadurch gehindert oder behindert wird. Sobald eine Partei nicht mehr durch das Ereignis in der Erbringung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert oder behindert ist, hat diese ihre Leistungen unverzüglich wieder aufzunehmen. Ein eventuell vereinbarter Liefertermin ist angemessen anzupassen.

9.6 Falls die Erfüllung des Vertrags während eines einzelnen Zeitraums von mehr als 6 Monaten oder eines Gesamtzeitraumes von mehr als 12 Monaten aufgrund eines oder mehrerer Ereignisse höherer Gewalt erheblich gehindert oder behindert wird, werden die Parteien versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Erfolgt bis spätestens 6 Monate nach dem Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 keine Einigung über eine einvernehmliche Lösung, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag durch Kündigung gegenüber der anderen zu beenden.

9.7 Im Falle einer Vertragsbeendigung gemäß Ziffer 9.6 ist der Auftraggeber verpflichtet, der openmindz GmbH den bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ausgeführten Teil der vertraglichen Lieferungen und Leistungen auf der Basis des anteiligen angemessenen Vertragspreises zu vergüten, sofern ein Festpreis vereinbart wurde; andernfalls sind die vertraglichen Lieferungen und Leistungen nach Aufwand zu vergüten. Gleichfalls wird der Auftraggeber alle sonstigen, für die openmindz GmbH nicht mehr abwendbaren Kosten ersetzen.

10. Haftung

10.1 Die Haftung der openmindz GmbH ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, die die openmindz GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die openmindz GmbH nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).

10.2 Haftet die openmindz GmbH wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzung, ist die Haftung der openmindz GmbH der Höhe nach beschränkt auf die bei Verträgen der in Frage stehenden Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Beginn der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.3 Schadensersatzansprüche, welche von Gesetzes wegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den Regelungen in Klausel 10.1 und 10.2 unberührt.

10.4 Der Auftraggeber ist alleine und ausschließlich dafür verantwortlich, dass durch die Abwicklung des Auftrages keine gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere garantiert der Auftraggeber der openmindz GmbH, dass ihm die für die Vertragsdurchführung notwendigen Patent-, Marken, Urheber- und Schutzrechte oder Nutzungsrechte zustehen. Wird die openmindz GmbH von einem Dritten im Rahmen der Vertragsdurchführung aufgrund der Verletzung eines der vorgenannten Rechte in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die openmindz GmbH von allen Schadensersatzansprüchen und insoweit vernünftigerweise entstehenden Kosten, wie Kosten der Rechtsverteidigung, Gerichtskosten und Personalaufwand, frei.

11. Aufrechnung

Gegen Forderungen der openmindz GmbH darf der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

12. Übertragbarkeit der Vertragsrechte

Der Auftraggeber darf seine Vertragsrechte, insbesondere Forderungen, ohne ausdrückliche Zustimmung der openmindz GmbH nicht auf Dritte übertragen.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen ist Heidelberg.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der openmindz GmbH aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts maßgeblich.

14.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der openmindz GmbH und dem Auftraggeber aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für Heidelberg zuständige Gericht oder nach Wahl der openmindz GmbH ein allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und der Rechtsstreit weder einen nicht vermögensrechtlichen Anspruch betrifft, der den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen ist, noch ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

15. Sonstiges

15.1 Ist ein Teil des Vertrages unwirksam oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so bleibt die Gültigkeit des übrigen Teiles davon unberührt, soweit die Unwirksamkeit / Lücke die wesentlichen Grundzüge des Vertrages nicht beeinträchtigt. An Stelle der Lücke / unwirksamen Regelung tritt die rechtlich zulässige Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Teilnichtigkeit oder Lücke bei Vertragsabschluss bedacht bzw. bemerkt hätten.

15.2 Der Vertrag stellt die gesamte Übereinkunft der Parteien bezüglich aller darin enthaltenen Sachverhalte und Inhalte dar und ersetzt alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Verhandlungen, Erklärungen, Mitteilungen und Angaben jeder Art.

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